INFORMATIONEN

Im Folgenden finden Sie ein paar nützliche Tipps für den Zeitraum während der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes.

Während der Schwangerschaft

Für Familien und Alleinerziehende gibt es verschiedene finanzielle Hilfen.

Zum Teil können Sie diese frühzeitig und unabhängig von der Geburt des Kindes beantragen, wie z.B. Wohngeld, BAföG, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Leistungen wie Elterngeld oder Kindergeld können erst ab der Geburt des Kindes beantragt werden. Schwangere in Not können unter bestimmten Voraussetzungen über die bayerische „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ ergänzende finanzielle Leistungen erhalten. Der Antrag für die Hilfen der Landesstiftung muss vor der Geburt des Kindes bei den Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Bayern gestellt werden.

Zur Beratungsstelle im Landkreis Dingolfing-Landau

Für berufstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, besteht ein Anspruch auf Elternzeit. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Beide Elternteile können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Spätestens 7 Wochen vor Beginn muss die Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es bestimmt, dass werdenden Müttern nicht gekündigt werden darf. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen).

Berufstätige Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten für die Dauer der Schutzfrist Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragt werden, da die diesbezügliche ärztliche Bescheinigung frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist von der Frauenärztin oder dem Frauenarzt ausgestellt werden darf.

Sollte zu diesem Zeitpunkt bereits feststehen, dass Sie Ihr Kind allein erziehen werden, können Sie sich schon jetzt über eventuell bestehende Unterhaltsansprüche informieren. Die Jugendämter informieren sie hierzu umfassend und unterstützen Sie bei Fragen zum Unterhalt.

Eine Hebamme bietet Schwangeren eine vielseitige Beratung und Hilfestellung im Rahmen der Schwangerenvorsorge, der Geburtsvorbereitung und – hilfe sowie der Nachsorge. Es wird empfohlen sich bereits zu Beginn der Schwangerschaft um eine Nachsorgehebamme zu bemühen.

Nach der Geburt

Die Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt geschieht durch die Geburtsklinik. Die Eltern können sich die Geburtsurkunden im Rathaus (Standesamt) ihres Wohnortes abholen.

Nach der Geburt des Kindes können Sie bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Kindergeld beantragen,

Für das 1. und 2. Kind 204 Euro je Kind.
Für das 3. Kind 210 Euro je Kind.
Ab dem 4. Kind 235 Euro je Kind.

Notwendig ist die für diesen Zweck ausgestellte Geburtsbescheinigung sowie die Steueridentifikationsnummer, die Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern zugesendet wird (> Wegweiser S. 39).

Alle wichtigen Informationen zum Kindergeld und dessen Beantragung finden Sie hier: KG1-Antrag-Kindergeld

Anträge können Sie im Arbeitsamt abgeben oder an die Familienkasse in Regensburg senden:

Familienkasse Regensburg
Galgenbergstraße 24
93053 Regensburg

Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes vorübergehend auf ihre Erwerbstätigkeit verzichten oder diese einschränken, weil sie ihr Kind in den ersten Lebensmonaten selbst betreuen wollen. Eltern können zwischen Basiselterngeld oder Elterngeld Plus wählen oder aber beide Formen miteinander kombinieren. Elterngeld Plus bietet sich vor allem für Eltern in Teilzeitbeschäftigung an.

Das Elterngeld wird als Lohnersatzleistung gezahlt und ist abhängig vom Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Der Mindestbetrag beträgt jedoch 300 Euro.

Die Seiten des ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) informieren über die Anspruchsvoraussetzungen und geben Antworten auf häufige Fragen. Mit dem Elterngeldrechner können Sie sich dort über die mögliche Leistungshöhe informieren, die schriftlichen Antragformulare herunterladen oder Ihren Elterngeldantrag online stellen.

Als Anschlussleistung gibt es das Bayrische Familiengeld.

Das bayerische Landeserziehungsgeld und das bayerische Betreuungsgeld sind seit September 2018 ersetzt durch das bayerische Familiengeld.

Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbsfähigkeit der Eltern und unabhängig von der Betreuung des Kindes gezahlt.

Eltern erhalten für jedes Kind vom 13. bis zu 36. Lebensmonat monatlich 250 Euro und ab dem dritten Kind 300 Euro. Wer in Bayern Elterngeld bezogen hat, braucht keinen Antrag für Familiengeld stellen. Haben Sie kein Elterngeld erhalten, finden sie den Antrag hier: https://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/2_21_antragfamg.pdf

Durch die Früherkennungsuntersuchung kann Ihr Kinderarzt/Ihre Kinderärztin feststellen, ob sich Ihr Kind gesund entwickelt. Die Kosten für alle Früherkennungsuntersuchungen trägt Ihre Krankenkasse.

U1 (unmittelbar nach der Geburt)

U2 (3. bis 10. Lebenstag)

U3 (4. bis 5. Lebenswoche)

U4 (3. bis 4. Lebensmonat)

U5 (6. bis 7. Lebensmonat)

U6 (10. bis 12. Lebensmonat)

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.kindergesundheit-info.de

In Kooperation mit der WiEge bietet das KoKi Familienbüro kostenlose Vorträge zu verschiedenen Themen rund um die Entwicklung und Erziehung von Kindern an:

zur WiEge